Haben Sie auch schon mal Ihren vollgestopften Ordner voller Kontoauszüge aus dem Regal genommen und sich dabei gefragt, warum man überhaupt Kontoauszüge aufbewahren muss?
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Muss eine Privatperson Kontoauszüge aufbewahren?
Die kurze Antwort lautet: nein, es sei denn.
Tatsächlich gibt es für Privatpersonen keine Regelung zu Aufbewahrungsfristen von Kontoauszügen. Allerdings gibt es eine Einkommensgrenze i. H. v. 500.000,- €/Jahr, ab der eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren gilt.
Das dürfte für nur wenige Menschen zutreffen. Ist es daher eine gute Idee, Kontoauszüge sofort wegzuwerfen?
Nein, denn die Kontoauszüge können erforderlich sein, um bestimmte Zahlungen nachzuvollziehen oder beim Kauf eines bestimmten Produkts Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
D.h. erst wenn die damit verbundenen Fristen abgelaufen sind, spricht nichts mehr dagegen, seine Kontoauszüge wegzuwerfen. Sicherlich ist es in diesem Zusammenhang sinnvoll, sie nicht einfach in die Papiertonne zu werfen, sondern sie zu shreddern.
Noch besser ist es, auf die digitale Version von Kontoauszügen umzusteigen, denn diese lassen sich in viel größeren Mengen aufbewahren und auch leichter durchsuchen.
Kontoauszüge von Gewerbetreibenden
Gewerbetreibende müssen ihre Kontoauszüge 10 Jahre aufbewahren und im Falle einer Prüfung vorlegen können.