Muss man als Radfahrer den rechten Radweg benutzen?
Kurz gesagt: Ja, aber! Wenn ein Radweg erkennbar ausgeschildert ist, dann muss er grundsätzlich benutzt werden. Es sei denn, der Zustand des Radwegs ist unzumutbar. Aber darf man auf die linke Seite ausweichen, wenn der Radweg auf der rechten Seite in zu schlechtem Zustand oder zugeparkt ist?
Nein, es sei denn, dass es auf der linken Seite eine entsprechende Beschilderung gibt, die das ausdrücklich erlaubt. Falls es diese nicht gibt, muss man also auf die Straße ausweichen.
Wenn man einen beschilderten Radweg in die falsche Richtung befährt, riskiert man übrigens ein Bußgeld in Höhe von 20 €.
Eine Ausnahme gilt für Kinder bis 10 Jahre (und eine Begleitperson): diese dürfen auch auf dem Gehweg fahren, allerdings ist auf die Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen.
Mindestens genau so interessant, wie die Frage, auf welcher Seite man fahren muss, ist die Frage, wie man sein Fahrrad am besten anschließt. Dazu gibt es hier eine (ernüchternde) Zusammenstellung zur Sicherheit von Fahrradschlössern.